1
Vorbereitung
Anwendungsentscheidung · Herstellerunterlagen · individueller Prüfkatalog · Betriebs- und Sicherheitskonzept · Zuständigkeiten
2
Installation & Einweisung
Installationsprüfung · Einweisung · Bestandsverzeichnis und Medizinproduktebuch · Risikomanagement IT-Netzwerk
3
IT-Sicherheitsüberprüfung
Prüfer beauftragen · Dokumentenprüfung · Nachweisprüfung · Prüfprotokoll · Mängelliste
4
Mängelbeseitigung
Mängel beseitigen · Nachprüfung · Freigabeentscheidung durch den Betreiber · Dokumentation
5
Folgeprüfung
spätestens alle zwei Jahre · früher bei konkretem Anlass · Außerbetriebsetzung
1
Vorbereitung
§4, §7, §13, §14, §17(1) MPBetreibV
1.1
Betreiber
Anwendungsentscheidung: Klasse der Software prüfen
Fällt die Software unter §17? Medizinprodukt-Software IIb/III (MDR) · Software als IVD C/D (IVDR) · Eigenherstellung eingeschlossen · Ausnahme DiGA/DiPA, aber nur für Abs. 1.
§17(1)
1.2
Betreiber
Bestandssystem ohne Erstprüfung?
Häufigster Praxisfall. Sollzustand nachziehen statt Installationsprüfung wiederholen. Übergangsfrist endete am 1.8.2025 — meist ist die Überprüfung längst fällig.
§20(3) i.V.m. §17(3)
Anwendungsentscheidung / Register betroffener Software
1.3
Hersteller
Herstellerdokumentation bereitstellen
Regulatorische, sicherheitsbezogene und technische Unterlagen übergeben. Übersicht nach Abschnitt 0.4 des Prüfprotokolls ITS17 V38.
Inhalte anzeigen
Regulatorisch — EU-Konformitätserklärung · Zertifikat der Benannten Stelle, falls die Konformitätserklärung Umfang oder Gültigkeit offenlässt · Gebrauchsanweisung / Herstellerhandbuch · Herstellerauskunft zur Zweckbestimmung bei Unklarheiten
Sicherheitsangaben — MDS2 (ANSI/NEMA HN 1-2019) · Security Guidance / Hardening Guide · IT-Sicherheitszertifikate, z. B. IEC 81001-5-1, IEC 62443-4-1, ISO/IEC 27001
Technische Vorgaben — Systemanforderungen sowie Installations-, Netzwerk- und Infrastrukturvorgaben · Systemarchitektur mit Netzwerk- und Datenflussdiagramm · Schnittstellen-, Port- und Protokollliste, ggf. DICOM Conformance Statement
Lebenszyklus — Release Notes und Versionsstände · Security Advisories und PSIRT-Mitteilungen · SBOM · Servicevertrag mit Patchversorgung und Supportende
Wenn etwas fehlt — nicht jeder Hersteller liefert alle Unterlagen. Fehlende Dokumente werden vermerkt und angefordert; der Prüfumfang wird darauf bezogen.
B3S 6.13.14 MDR Anh. I 17.4
1.4
Betreiber
Herstellerunterlagen auswerten, Prüfkatalog ableiten
Aus MDS2 und den übrigen Begleitdokumenten — Security Guidance, Systemanforderungen, Advisories — individuelle Prüf- und Anforderungspunkte ableiten. Liefert der Hersteller kein MDS2, tragen Gebrauchsanweisung und Security Guidance die Sollwerte. Ergebnis: ein Prüfkatalog für dieses Produkt in dieser Betriebsumgebung.
B3S 6.13.14 TR 80001-2-8 Kap. 4
Individueller Prüfkatalog (Produkt + Betriebsumgebung)
1.5
Betreiber
Betriebs- und Sicherheitskonzept erstellen
Netzwerkintegration planen, Anforderungen an die digitale Infrastruktur berücksichtigen (§4 Abs. 6). Inhalte und Struktur liefert Schritt 1.4 — die dort abgeleiteten Anforderungs- und Prüfpunkte sind die Gliederung des Konzepts.
§4(6) B3S 6.13.1 / .3 / .6 / .15
Inhalte anzeigen
Systemzeichnung — Netzwerkplan mit Darstellung aller Verbindungen des Medizinprodukts zu IT-Systemen, Schnittstellen und Netzwerksegmenten.
Dokumentation der Betriebsumgebung — Beschreibung der digitalen Infrastruktur: Betriebssysteme, Datenbanken, Middleware, Firewalls, VPN, Zugangskontrollen und Schnittstellen zu weiteren Systemen.
Betriebs- und Sicherheitskonzept
1.6
Betreiber
Ausfall- und Wiederherstellungskonzept
Ausfall: Erkennen, Melden, Ersatzworkflow, Kommunikation. Wiederherstellung: Zuständigkeit, Wiederanlauf, Funktionsprüfung. Empfehlung, keine Wortlautpflicht des §17.
B3S 6.4 / 6.6 / 6.13.11
Ausfall- und Wiederherstellungskonzept
1.7
Betreiber
Verantwortlichkeitsvereinbarung
Klare Zuordnung der Zuständigkeiten zwischen Hersteller, Betreiber und ggf. Dienstleister.
B3S 6.12 TR 80001-2-6 Abschn. 5
Zuständigkeitsvereinbarung
RACI-Matrix
2
Installation & Einweisung
§17 Abs. 1 MPBetreibV
2.1
Hersteller / befugte Person
Prüfung ordnungsgemäße Installation
Hersteller oder eine im Einvernehmen mit dem Hersteller handelnde befugte Person prüft die korrekte Installation. Auch per Fernzugriff möglich.
§17(1) Nr. 1 B3S 6.13.3 / .10 / .14 80001-1, 6.1.4.3
Prüfprotokoll ordnungsgemäße Installation
2.2
Hersteller / befugte Person
Einweisung der beauftragten Person
Einweisung anhand Gebrauchsanweisung, sicherheitsbezogener Informationen, Instandhaltungshinweise und zulässiger Verbindung mit anderen Produkten.
§17(1) Nr. 2 B3S 6.8
Einweisungsprotokoll / -nachweis
2.3
Betreiber
Medizinproduktebuch / Bestandsverzeichnis führen
Bestandsverzeichnis nach §14: Bezeichnung, Typ, Seriennummer, Anschaffungsjahr, Hersteller, Standort, Zuordnung. Medizinproduktebuch nach §13: Installation, Einweisung, Überprüfungen, Fristen, Instandhaltungen. Empfohlen als der eine Ort für alles — es deckt das Bestandsverzeichnis mit ab und geht darüber hinaus.
§14 MPBetreibV §13 MPBetreibV B3S 6.5
Bestandsverzeichnis (aktualisiert)
Medizinproduktebuch, soweit zu führen
2.4
Betreiber
Risikomanagement IT-Netzwerk
Risikoanalyse nach DIN EN IEC 80001-1 für den vernetzten Betrieb. Schutzziele: Safety, Effectiveness, Security. Vorhandene Controls taugen als Prüfpunkte. Diese Risikobewertung ist die Grundlage der späteren Freigabeentscheidung (→ 4.3).
B3S 5 / 6.13.10 / .14 DIN EN IEC 80001-1
Risikobewertung IT-Netzwerk
⚠ §17(2): Software darf nur von eingewiesenen Personen betrieben/benutzt werden.
Voraussetzung für Betrieb erfüllt
3
IT-Sicherheitsüberprüfung (Erst-/Folgeprüfung)
§17 Abs. 3 MPBetreibV
3.1
Betreiber
Beauftragung qualifizierter Prüfer
Nur wer die Voraussetzungen nach §5 für das jeweilige Produkt erfüllt: Fachkenntnis, Weisungsfreiheit, geeignete Mittel.
§17(4) i.V.m. §5 B3S 8.1 (analog)
3.2
Prüfer
Dokumentenprüfung
Abgleich der Unterlagen aus 1.3 gegen den in 1.4 abgeleiteten Prüfkatalog: Stimmen die dokumentierten IT-Sicherheitseigenschaften mit der tatsächlichen Installation überein?
§17(3) B3S 6.10
3.3
Prüfer
Nachweisprüfung
Betriebszustand verifizieren: vorhanden, aktiv, wirksam, dokumentiert. Nachweise aus dem laufenden Betrieb — Protokolle, Patchstände, Berechtigungen, Netz und Zertifikate, Backup.
B3S 6.10
3.4
Prüfer
Prüfprotokoll erstellen
Protokoll mit Datum der Durchführung, Ergebnissen und ggf. Mängelliste. Es führt vier Prüfteile zusammen: dokumentarisch-regulatorische Prüfung, Funktionsfähigkeit und Leistung, technische und organisatorische IT-Sicherheit, Risiko- und Mängelbewertung.
§17(3) S. 4 B3S 6.10 Aufbewahrung — offen
Prüfprotokoll ITS17 V38 (BVMI / fbmt)
3.5
Prüfer
Mängelliste erstellen
Festgestellte Mängel aus Dokumenten- und Nachweisprüfung (→ 3.2, 3.3) mit Schweregrad, Maßnahme, Verantwortlichkeit und Frist erfassen.
§17(3) S. 4
Mängelliste
⚠ Prüfumfang und Prüftiefe. Kontrolle des bestehenden Betriebszustands — nicht erneute Bewertung von Konzeption, Auslegung oder Konfiguration, das ist §17 Abs. 1. Kein Penetrationstest. Die ITS17 umfasst neben Dokumenten- und Nachweisprüfung auch Funktionsfähigkeit und Leistung — Alarme und Meldungen, Fehlerzustände, Kernfunktionen, Schnittstellen und Hersteller-Systemanforderungen. Abweichungsvorbehalt: konkrete Anhaltspunkte für eine unwirksame Maßnahme werden einbezogen und als Mangel erfasst.
Ergebnis der Prüfung — Mängel festgestellt?
4
Mängelbeseitigung (falls Mängel festgestellt)
Pflicht des Betreibers
4.1
Betreiber
Mängelbeseitigung
Festgestellte Mängel beseitigen, ggf. unter Mitwirkung des Herstellers oder IT-Dienstleisters.
B3S 6.10 / 6.13.4
4.2
Prüfer
Nachprüfung
Verifizierung der Mängelbeseitigung durch den qualifizierten Prüfer.
80001-1, 6.1.4.3
Nachprüfungsprotokoll
4.3
Betreiber
Freigabeentscheidung
Der Prüfer gibt eine Empfehlung, die Entscheidung trifft der Betreiber — begründet. Offene Mängel mit Frist weiterverfolgen, ggf. kompensierende Maßnahmen.
B3S 5.2
Freigabeentscheidung (Zusammenfassung im Prüfprotokoll)
4.4
Betreiber
Dokumentation aktualisieren
Mängelbeseitigung und Nachprüfung im Medizinproduktebuch dokumentieren.
§13
Medizinproduktebuch (aktualisiert)
Freigabeentscheidung getroffen — Betrieb wird fortgesetzt
5
Folgeprüfung (Zyklus) und Außerbetriebsetzung
§17 Abs. 3 Satz 2–3 MPBetreibV
🔄

Nächste IT-Sicherheitsüberprüfung spätestens alle 2 Jahre

Frist: Spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die Installation erfolgte oder die letzte Prüfung durchgeführt wurde. Bei konkretem Anlass (Benutzungs-/Umgebungsbedingungen) auch früher. → Weiter mit Phase 3

§17(3) S. 2–3
5.1
Betreiber
Außerbetriebsetzung
Kontrolliert und dokumentiert: Schnittstellen und Zugänge abbauen, Daten archivieren oder löschen, Medizinproduktebuch und Bestandsverzeichnis fortschreiben.
B3S 6.5 / 6.6
Außerbetriebsetzung dokumentiert
Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG

Botenstoffe Consulting GmbH
Franz-Volhard-Straße 5
68167 Mannheim

Vertreten durch

Geschäftsführer: Karsten Hellinger

Kontakt

Telefon: +49 621 4908956 0
E-Mail: info [at] botenstoffe.com

Registereintrag

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Registernummer: HRB 750668

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE367926760

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV

Karsten Hellinger
Botenstoffe Consulting GmbH
Franz-Volhard-Straße 5
68167 Mannheim

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